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BatterieG / ElektroG / Energielabel

Informationen zum Elektrogerätegesetz ( ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte –
Informationen für private Haushalte (Online)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforde¬rungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeich¬net. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn¬ten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. 

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.  Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: www.take-e-back.de

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.


5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol  einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

 

 

6. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de

7. Elektrogeräterücknahme in der Schweiz
Wir bieten unseren schweizer Kunden eine Rücknahmestelle für Ihre Altgeräte an. Bitte nehmen Sie bei Kauf eines neuen und Rücknahme Ihres alten Elektrogerätes Kontakt mit uns auf. 

 

 



Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Beim Verkauf von Geräten die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß des Batteriegesetzes auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien auch unendgeldlich an unserem Versandlager zurücksenden. Eine für Sie unendgeldliche und nach dem Batteriegesetz ordnungsgemäße Entsorgung wird von uns dann übernommen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Batterien bei der Abgabe vollständig entladen sind und gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B. durch Abkleben der Pole mit Klebestreifen).

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen
Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnen-
symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

 

Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:

 

Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber


Die Rücksendung muss erfolgen an:

MP Vertriebs GmbH
Albert Maier Str. 22
88045 Friedrichshafen


Das neue EU-Energielabel – ab März 2021

Energielabel als Entscheidungshilfe beim Kauf

Das Energielabel befindet sich auf verschiedensten Produkten, z. B. auf Waschmaschinen, Fernsehern und Heizungen. Mit Energieeffizienzklassen und Angaben zu Produkteigenschaften wie Lautstärke, Strom- oder Wasserverbrauch lassen sich verschiedene Geräte gut vergleichen. Effiziente Geräte können mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Ab März 2021 wird es für einige Geräte ein neues EU-Energielabel geben. Der Grund: In den letzten Jahren gab es schnelle Effizienzverbesserungen. In mehreren Produktgruppen befinden sich heute fast alle Geräte in den obersten Effizienzklassen. Effizienzunterschiede sind für Verbraucherinnen und Verbraucher daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen gibt es gar keine Produkte mehr in den niedrigen Effizienzklassen. Deshalb hat die EU beschlossen, das Energielabel zu überarbeiten und die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G zu verteilen.

Die Neugestaltung stärkt die Aussagekraft des EU-Energielabels und stellt seine Wirksamkeit auch in Zukunft sicher.
Für welche Produkte wird es das neue Energielabel geben?

Die Umstellung beginnt im März 2021 mit folgenden Produktgruppen:

    Kühl- und Gefriergeräte inkl. Weinlagerschränke
    Geschirrspüler
    Waschmaschinen inkl. Waschtrockner
   
Ab September beginnt die Umstellung für Lichtquellen. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue EU-Energielabel finden Sie auch hier.

 

Energieklasse, Energieeffizienzklasse, Energiebedarf


 

Elektroartikel im Bereich "Haushaltswaren" werden europaweit nach den gleichen Normen eingestuft. Zur Vereinfachung des direkten Vergleichs wurden für Energiebedarf, Waschwirkung und Schleuderwirkung so genannte Energieklassen eingeführt. Das Energielabel enthält Angaben über den Energieverbrauch der Haushaltsgroßgeräte bezüglich der jeweiligen Leistung.

Die Geräte werden in sieben Klassen (A bis G) eingeteilt. Dabei steht die Klasse A für einen besonders sparsamen und G für einen sehr hohen Energieverbrauch. Zusätzlich zur Klasse A gibt es die Klassen A+, A++ und A+++. A+ ist im Energieverbrauch 10 %, A+ 20 % und A+++ 30 % sparsamer als die Energieeffizienzklasse A. Die gemessenen Durchschnittverbrauchswerte beziehen sich auf einen 4-Personenhaushalt. Sie sind unter Normalbedingungen (Labormesswerte) ermittelt, können aber von dem tatsächlichen Bedarf im Haushalt des Konsumenten  abweichen. Durch das Energielabel kann der Verbraucher  Elektrohaushaltsgeräte vergleichen, selbst ohne tieferes technisches Verständnis für den Energieverbrauch.

 Von daher lautet die Devise: Beim Kauf eines Haushaltsgroßgerätes sollten Sie auf das Etikett achten! Energieeffiziente Geräte der Klasse A+++ kommen mit weniger Strom aus, liefern normalerweise aber das gleiche Ergebnis wie Geräte der Klassen A undschlechter. Sparsame Geräte können manchmal ein wenig mehr kosten, jedoch lässt sich sehr bald feststellen, dass durch den reduzierten Stromverbrauch auch die Haushaltskasse entlastet wird. 

 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

 Gefrierklasse

 Die Gefrierklasse wird mit Sternen (****) angegeben. Die Anzahl der Sterne informiert über den Gefrierbereich und damit auch, ob und in welcher Weise dieses Gerät zu den Ansprüchen des Konsumenten passt. Kunden, welche Lebensmittel über einen längeren Zeitraum lagern wollen, sollten die Gefrierklasse *** (3 Sterne) oder **** (4 Sterne) bevorzugen. Temperaturen von -18°C und kälter werden in dieser Klasse erreicht.   

 Reinigungswirkung

 Der Begriff "Reinigungswirkung" definiert die Gebrauchseigenschaft von Geschirrspülmaschinen. Diese werden per Energielabel klassifiziert und angegeben. Über den Reinigungsindex erfährt man, wie gut ein Geschirrspüler bezüglich der genormten Waschleistung bei der Schmutz- und Fleckenentfernung ist. Auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter) können Sie die Reinigungswirkungsklasse erkennen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt 1 (Energieeffizienzklasse und Energiebedarf).

Schleuderwirkung

Der Begriff "Schleuderwirkung" definiert die Restfeuchte der Wäsche nach dem Schleudern. Die Angabe wird in Prozent ausgegeben. Die Schleuderwirkung ist von großer Bedeutung, wenn man zum Trocknen der Wäsche normalerweise einen Wäschetrockner benutzt. Wird Wäsche, die in einer Waschmaschine mit Schleuderwirkungsgradklasse A (besser) geschleudert wurde, in einem Wäschetrockner getrocknet, so verbraucht dieser weniger als halb so viel Energie und verursacht damit auch weniger als halb so hohe Betriebskosten, als wenn die Wäsche in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G (schlechter) geschleudert wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt 1 (Energieeffizienzklasse und Energiebedarf).

Trockenwirkung

Der Begriff "Trockenwirkung" definiert die Gebrauchseigenschaft von Geschirrspülmaschinen. Diese werden per Energielabel klassifiziert und angegeben. Auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter) erfährt man, wie gut der Trocknungsgrad eines Geschirrspülers nach dem Spülvorgang ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt 1 (Energieeffizienzklasse und Energiebedarf).
 
Waschwirkung

Der Begriff "Waschwirkung" definiert die Gebrauchseigenschaft von Waschmaschinen. Diese werden per Energielabel klassifiziert und angegeben. Über den Waschwirkungsindex erfährt man, wie gut eine Waschmaschine bezüglich der genormten Waschleistung bei der Schmutz- und Fleckenentfernung ist. Auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter) können Sie die Waschwirkungsklasse erkennen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt 1 (Energieeffizienzklasse und Energiebedarf).

Informationen zum Verpackungsverordnung:

Hinsichtlich der von uns erstmal mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unsere Unternehmen ur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlicher Pflichten nach §6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Firma Interseroh Dienstleistungs GmbH Stollwerckstr. 9a 51149 Köln, angeschlossen.

Hinsichtlich der von uns erstmal mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unsere Unternehmen ur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlicher Pflichten nach Verpackungsgesetz (VerpackG) dem in Österreich tätigen Rücknahmesystem der Firma European Recycling Plattform Austria GmbH, Rennweg 9, 1030 Wien, angeschlossen.